Datentransfer mit dem Vereinigten Königreich UK
Zwischenzeitlich haben EU und UK (Vereinigtes Königreich) eine Einigung erzielt in Bezug auf ihre weiteren Beziehungen. Dieses Handels- und Kooperationsabkommen trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft. Unter Artikel FINPROV.10A (S. 468 ff.) finden sich auch Regelungen zum Datenschutz.
Es gilt nun eine Übergangsperiode, während der ein Datentransfer zunächst auch weiterhin ohne weitere Anforderungen stattfinden kann. Ab dem 1. Januar 2021 sollen - für die Dauer von vier Monaten - Übermittlungen personenbezogener Daten aus der Europäischen Union an das Vereinigte Königreich keine Übermittlung an ein Drittland im Sinne der DSGVO darstellen. Diese Übergangsperiode kann nochmals um zwei weitere Monate verlängert werden, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien dagegen Einwände erhebt.
Demnach bleibt bis zum 30. April 2021 und höchstens bis zum 30. Juni 2021 alles wie gehabt und es müssen zunächst noch keine weiteren Maßnahmen beim Datentransfer ergriffen werden.
Wir behalten das Thema im Blick und stehen bei eventuellen Fragen in Sachen Datenverkehr ins Vereinigte Königreich (UK) oder in Drittländer gerne zur Verfügung.