Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme
In Situationen wie der Corona-Krise können Videokonferenzdienste eine zentrale Bedeutung für die Kommunikation in vielen Unternehmen erlangen – auch im Hinblick auf eine unkomplizierte Arbeit aus dem Home-Office. Mit diesen Diensten kann neben Videoanrufen auch eine Gruppenkommunikation ermöglicht werden. Seitens der Unternehmen stellt sich daher verstärkt die Frage, wie Videokonferenzen in datenschutzkonformer Weise durchgeführt werden können und welche Dienste den Anforderungen genügen. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat nun eine neue Orientierungshilfe zu Videokonferenzsystemen veröffentlicht, die die datenschutzrechtliche Anforderungen an die Durchführung von Videokonferenzen durch Unternehmen, Behörden und andere Organisationen übersichtlich erläutert.
Die Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) finden Sie hier.
Hinweis: Wir haben die rechtlichen Vorgaben / Problemstellungen / die Rechtslage ausschließlich unverbindlich zusammengefasst. Der Artikel spiegelt darüber hinaus die persönliche Auffassung des Verfassers wider und ersetzt weder eine individuelle Rechtsberatung noch die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema.