KIRSCHENHOFERRECHTSANWÄLTE

Checkliste Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag

Die einvernehmliche Aufhebung eines Arbeitsvertrags ist eine beliebte Alternative zur Kündigung. Die Vor- und Nachteile möchten wir Ihnen kursorisch im Rahmen dieser Checkliste darstellen. Vermeiden Sie rechtzeitig Risiken und Nachteile und nutzen Sie die Situation als Chance.

Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um einen Überblick zur ersten Orientierung handelt und keine Rechtsberatung ersetzt.

Gerne überprüfen wir Ihren Aufhebungsvertrag auch online oder geben Ihnen eine erste Einschätzung dazu. Bitte bedenken Sie, dass schnelles Handeln gefragt sein kann und ein „Zuwarten“ unter Umständen die Rechtsposition schwächen kann. Schnelles Handeln ist insbesondere geboten, wenn eine Kündigung bereits im Raum steht. Nutzen Sie die Zeit, um rechtzeitig alle Handlungsoptionen in Ruhe abzuwägen. Hierfür ist eine frühzeitige Beratung unerlässlich und kann am Ende bares Geld wert sein.

Arbeitgebern empfehlen wir grundsätzlich das Thema „Kündigung von Arbeitnehmern“ strukturiert anzugehen und mögliche Kündigungsgründe sorgfältig prüfen zu lassen. Gerne beraten wir hier zur geeigneten Vorgehensweise.

Selbstverständlich erstellen wir auch Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen und verhandeln mit Arbeitgebern oder Arbeitnehmern.

Wir empfehlen – je nach individueller Situation – insbesondere zu überprüfen, ob die folgenden Punkte im Aufhebungsvertrag enthalten und korrekt formuliert sind:

☐ Tag an dem das Arbeitsverhältnis endet

☐ Festlegung der noch zu leistenden Gehaltszahlungen (Lohn,  

     Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstundenvergütung, Spesen, etc.)

☐ Einigung über Resturlaub

☐ Einigung über die betriebliche Altersvorsorge

☐ Erledigungsklausel

☐ Salvatorische Klausel

☐ Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

☐ Zeugnis (Note, Inhalt)

☐ Abfindung (Höhe, Frist)

☐ Freistellung (widerruflich oder unwiderruflich)

☐ Mögliche Rückzahlungen an den Arbeitgeber (Lohnvorauszahlung etc.)

☐ (eventuelles) Wettbewerbsverbot

☐ Erstattung sonstiger Kosten (z. B. Ausbildung oder Anwalt)

☐ (eventuelle) Wiedereinstellungsklausel

☐ (eventuelle) Regelung zu Patenten

Folgende Fragestellungen können sich ergeben:

Abfindung: Der Aufhebungsvertrag enthält kein Abfindungsangebot? Es bestehen Unklarheiten über die angegebene Höhe der Abfindung?

Achtung: Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es nicht. Die Zahlung einer Abfindung und deren Höhe ist Verhandlungssache. Wir empfehlen daher die Verhandlung von einem erfahrenen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen. Ein außenstehender Rechtsanwalt kann nicht nur eine emotionsgeladene Situation abfedern, sondern darüber hinaus meist bessere Ergebnisse erzielen als der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer selbst, auch vor dem Hintergrund der konkreten Sach- und Rechtslage.

Arbeitslosengeld: Bestehen Risiken beim Bezug von Arbeitslosengeld in Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen?

Achtung: Beim Abschluss von Aufhebungsverträgen kann es zu einer Sperrzeit von (meist) 12 Wochen plus Ruhezeit kommen. Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn die Bundesagentur für Arbeit davon ausgeht, dass Sie an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt haben. Gerne beraten wir Sie zur geeigneten Vorgehensweise. Bitte beachten Sie: Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist und dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.

Weiterer Regelungsbedarf kann entstehen bei/m

  • Beendigungszeitpunkt, flexible Gestaltung zur Beendigung
  • Thema Freistellung
  • Klärung offener Vergütungsbestandteile
  • Klärung der Dienstwagennutzung
  • Thema Arbeitszeugnis bzw. Bewertung der Arbeitsleistung (Note)
  • ….

ACHTUNG: Sehr häufig werden wichtige Punkte im Aufhebungsvertrag vergessen. Dieser ist aber endgültig und nicht anfechtbar, sobald er unterschrieben ist. Gerne beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur geeigneten Vorgehensweise.

ACHTUNG: Wurde parallel zur Vorlage eines Aufhebungsvertrages gekündigt, so läuft ab dem Tag des Erhalts der Kündigung eine dreiwöchige Frist für die Einlegung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Diese Frist ist sowohl für die Kündigung als auch für den Aufhebungsvertrag bedeutsam. Es empfiehlt sich in dieser Situation möglichst schnell Rechtsrat zu suchen.

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